Honorare

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Abrechnung homöopathischer Behandlungen

Privatarzt

Wir haben noch keine Versicherungslizenz und müssen unseren Patienten die Behandlung nach dem Arzthonorar abrechnen (Ausnahme: IV-Verträge, siehe unten).

Wer privat versichert ist und Anspruch auf Leistungen hat, erhält in der Regel eine Kostenerstattung, nicht jedoch die Kosten, die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Einige gesetzliche Krankenkassen berücksichtigen jedoch in Ausnahmefällen Vorauszahlungswünsche. Es gibt auch private Zusatzversicherungen, die homöopathische Behandlungen bezahlen. In vielen Verträgen ist jedoch nur die Behandlung durch Alternativärzte erwähnt, wir sind nicht beteiligt. Als Ärzte können wir nicht nach dem Ersatzarzthonorar abrechnen, auch wenn die Honorare nahezu gleich sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse.

IV-Homöopathieverträge für gesetzlich versicherte Patienten

Viele gesetzliche Krankenkassen haben mit der Vereinigung homöopathischer Ärzte Sonderverträge für homöopathische Behandlungen abgeschlossen und übernehmen die Kosten der Erst- und Folgebehandlung vollständig. Die Patienten müssen lediglich die Kosten für das Medikament bezahlen.

Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Krankenkassen und weitere Informationen zu den Verträgen finden Sie unter www.dzvhae.de. Wenn Ihre Krankenkasse an Verträgen teilnimmt, müssen Sie sich vor der Behandlung bei mir anmelden. Dann kann ich die Rechnung direkt an Ihrer Kasse bezahlen. Außer den Medikamenten entstehen Ihnen keine weiteren Kosten..